Institut für
Betriebliche
Schulung
Sulzbachstraße 18
66111 Saarbrücken
Tel.: 06 81 - 936 15-0
ibs_logo


Bildungsgutscheine

Der Bildungsgutschein regelt quasi den finanziellen Transfer der Kostenübernahme zwischen Agentur für Arbeit, den ARGEN und dem IBS. Er beeinhaltet die Übernahme der Kosten für die entstehenden Lehrgangsgebühren und die Fahrtkosten.
Voraussetzung für die Ausgabe von Bildungsgutscheinen durch ARGE und Agentur für Arbeit ist die Entscheidung des/der Arbeitsvermittlers/Arbeitsvermittlerin über die Notwendigkeit bzw. Sinnhaftigkeit der Fortbildung .

Eine Kostenübernahme vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr BFD, den Berufsgenossenschaften, den Rentenversicherungsträgern ist für diese Bildungsangebote ebenfalls möglich. Kostenübernahme bedeutet, dass in der Regel die kompletten Lehrgangsgebühren und die Fahrtkosten von den o. g. Kostenträgern übernommen werden können. Da diese Regelungen von den Kostenträgern immer wieder angepasst werden, ist es für den/die InteressentIn notwendig, vor Beginn einer Weiterbildungsveranstaltung die jeweiligen aktuellen Bedingungen einer Teilnahme und Kostenübernahme mit dem zuständigen Kostenträger abgestimmt zu haben.