Eine Kostenübernahme vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr BFD ist für diese Bildungsangebote ebenfalls möglich. Kostenübernahme bedeutet, dass in der Regel die kompletten Lehrgangsgebühren und die Fahrtkosten von den o. g. Kostenträgern übernommen werden können. Da diese Regelungen von den Kostenträgern immer wieder angepasst werden, ist es für den/die InteressentIn notwendig, vor Beginn einer Weiterbildungsveranstaltung die jeweiligen aktuellen Bedingungen einer Teilnahme und Kostenübernahme mit dem zuständigen Kostenträger abgestimmt zu haben.