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IBS-Aufstiegsfortbildungen:
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Meister und Inhaber vergleichbarer Fortbildungsabschlüsse haben im Saarland eine dem Abitur gleichgestellte allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und dürfen damit grundsätzlich alle Fächer studieren.
Die Regelungen sind die Umsetzung eines Beschlusses der Kultusministerkonferenz aus dem März vergangenen Jahres. Ziel war es, eine Harmonisierung der bis dato in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlichen Regelungen beim Hochschulzugang beruflich Qualifizierter zu erreichen. Das Saarland hat den Beschluss im Juli 2009 als eines der ersten Bundesländer umgesetzt.
(Quelle: Saarland - Ministerium für Wirtschaft und Wissenschaft)
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Studieren ohne Abitur noch leichter
Mit den Fortbildungsprofilen steht für die Fortbildung im Bereich der Digital- und Printmedien (Medien-Fortbildungsverordnung) ein den veränderten Anforderungen entsprechend neu strukturiertes Modell zur Verfügung, das erstmals die beiden Berufsprofile Industriemeister und Medienfachwirt inhaltlich aufeinander abstimmt. Die Verordnung ist am 1. September 2009 in Kraft getreten.
Neu ist, dass Prüfungsteilnehmer, die eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Druck- und Medienwirtschaft abgelegt haben, keine einjährige, einschlägige Berufspraxis mehr vorweisen müssen. Allerdings können in der Regel die handlungsspezifischen Qualifikationen erst ein Jahr nach den grundlegenden Qualifikationen abgelegt werden, so dass mindestens ein Berufsjahr zu unterstellen ist.
(Quelle: Pressemitteilung KWB 03.09.2009)
weitere Informationen unter
www.bmbf.de/intern/upload/fvo_pdf/medienfortbildungsverordnung.pdf